Pflegeversicherung

Grundpflege gemäß der Leistungsinhalte der Pflegeversicherung


Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes steht im Mittelpunt die Frage, wie selbstständig der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags ist – was kann er und was kann er nicht mehr? Maßgeblich sind für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in den nachfolgenden sechs Bereichen:

1. Mobilität
(Wie selbstständig kann der Mensch sich fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?)

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(Wie findet sich der Mensch in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?)

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
(Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten?)

4. Selbstversorgung
(Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag selbst versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?)

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
(Welche Unterstützung wird benötigt beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen? Zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Dialyse, Beatmung?)

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
(Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?)
Aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade.

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen eines Hausbesuches, bei dem wir unterstützend zur Seite stehen. Die Hilfeleistungen des Pflegedienstes Hübenthal sind in unserem Leistungskatalog geregelt, der sich in Einzelleistungen und verbundene Leistungskomplexe gliedert. Hier haben Sie die Wahlfreiheit, welche Verrichtungen des täglichen Lebens von uns erbracht werden sollen und können sich Ihr individuelles Leistungsprogramm aus dem Hilfeangebot zusammenstellen. Hierbei stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung als professioneller Pflegedienst hilfreich zur Seite. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft werden. Die erforderliche Hilfe kann dann entweder über Eigenfinanzierung oder evtl. über die Sozialhilfe sichergestellt werden.

Hilfen bei der Verrichtung des täglichen Lebens
· Körperpflege (Waschen, Haarwäsche auch im Liegen, Duschen, Baden, Haut- und Mundpflege, Rasieren und Kämmen, Darm- oder Blasenentleerung, Inkontinenzversorgung etc.)
· Ernährung (Zubereiten der Nahrung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme etc.)
· Mobilisation (Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Lagern und Betten, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen etc.)
· Pflegerische Betreuung ( Teilnahme an Aktivitäten mit anderen Menschen, Spaziergänge, Begleitung zu Friedhöfen oder Veranstaltungen, Unterstützung bei Spiel und Hobby, Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren, Bewältigung bei emotionalen Problemlagen)
· Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung (Unterstützung bei der Organisation von Dienstleistungen, z.B. Gärtner, Notrufsysteme, Einkaufszettel schreiben, Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten, Hilfe bei der Koordination von Arztterminen)
· Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigen der Wohnung, Wäschepflege, Beheizen der Wohnung etc.)

Übernahme der Urlaubs- oder Verhinderungspflege


Ab Pflegegrad 2 gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für eine Urlaubs- oder Verhinderungspflege für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen pro Jahr. Bei der Antragstellung sind wir behilflich. Die Verhinderungspflege greift auch dann, wenn Pflegepersonen über einen bestimmten Zeitraum, z. B. einige Stunden (z.B. lediglich abends) verhindert sind.

Entlastung pflegender Angehöriger


Neben der Ersatzpflege (Urlaubs- oder Verhinderungspflege) stehen wir auch für kurzfristige Zeiträume zur Entlastung der Angehörigen zur Verfügung. Sollte die Pflegeperson für einen mehrwöchigen Zeitraum – z.B. durch familiäre Verpflichtungen – ausfallen, springen wir ein. So wird der Aufenthalt in einem Kurzzeitpflegeheim vermieden.

Betreuung


Zur Sicherung der häuslichen Situation greifen vielfältige Betreuungsmöglichkeiten. Hierzu zählen z.B. Gemeinsame Spaziergänge, Besuch von Freunden und Bekannten, Friedhofsbesuch, Begleitung zu Veranstaltungen, Vorlesen aus der Zeitung oder einfach nur unterhalten, Gesellschaftsspiele, Versorgung von Haustieren, Unterstützung von emotionalen Problemlagen, Anwesenheit, um Sicherheit zu vermitteln, Orientierungshilfen, Hilfe bei der Gestaltung des Tagesablaufs, kognitiv fördernde Maßnahmen, Unterstützung bei der allgemeinen Organisation von Gärtnerdiensten, Notrufsystemen, Einkaufszettel schreiben, Regelung von finanziellen und administrativen Diensten und vieles mehr.

Einige Punkte können auch in Gruppen durchgeführt werden.

Pflegegutachten im Sinne des § 37/3 SGB XI


Pflegebedürftige, die die Pflegegeldleistung in Anspruch nehmen, müssen halb- bzw. vierteljährlich ihrer Pflegekasse einen Qualitätsnachweis erbringen. In einem informativen Gespräch versuchen wir dabei Verbesserungsvorschläge zu geben oder den Bedarf von Pflegehilfsmitteln zu ermitteln. Der Nachweis über den Pflegeeinsatz wird unmittelbar nach dem Besuch der Pflegekasse zugesandt.

Wohnraumanpassung im Sinne der Pflegeversicherung


Nach § 40 SGB XI stehen dem Pflegebedürftigen Zuschüsse zur pflegegerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfeldes zur Verfügung.

Zusammenarbeit mit Tagespflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen


In bestimmten Fällen empfiehlt es sich, die häusliche Pflege mit einer tagesstrukturierenden Einrichtung zu kombinieren. Eine Liste über entsprechende Tagespflegestätten ist in unserem Büro erhältlich.

Informationen über vollstationäre Pflegeeinrichtungen


Eine Liste über entsprechende Einrichtungen ist in unserem Büro erhältlich.

Hauswirtschaftliche Versorgung


Einkäufe, Behörden- und Apothekengänge, Arztbegleitung, Reinigen der Wohnung, Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung.