Finanzierungsmöglichkeiten

Krankenkassenleistungen


Hierzu zählen alle ärztlich verordneten Leistungen, die das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern. Dies kann zum Beispiel die Verabreichung der Medikamente, das Setzen von Injektionen, Anlegen von Verbänden, Dekubitusversorgungen, Trachealkanülenwechsel, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Infusionstherapien und verschiedenes mehr sein. Die Leistungen sind in den Rahmenempfehlungen aufgelistet. Einsehen können Sie diese unter dem Punkt Extras.

Diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkassen vollständig übernommen.

Eine Sonderform innerhalb der Krankenkassenleistungen nimmt der § 37.1 SGB V ein.

Hier werden Kombinationen aus Grund- und Behandlungspflegen und geringer Hauswirtschaftsleistungen von der Krankenkasse finanziert, damit ein möglicher Krankenhausaufenthalt vermieden oder zu verkürzt wird. Diese Leistungen sind an bestimmte Bedingungen gebunden und werden von Ihrer Krankenkasse geprüft.

Auch die spezielle Palliativpflege, die es Ihnen ermöglicht, die letzten Lebenstage in Ihrem häuslichen Umfeld zu verbringen, wird von Ihrer Krankenkasse in der Regel übernommen. Diese Leistungen können aber nur von uns und wenigen anderen, anerkannten Diensten erbracht werden.

Pflegekassenleistungen


Die gesamten Pflegekassenleistungen mit den entsprechenden Preisen entnehmen Sie bitte dem Punkt "Kostenkatalog". Diese vorgegebenen Leistungen rechnen wir direkt mit den Pflegekassen ab. Jedoch ist zu beachten, dass die Pflegekassen nur gedeckelte Beträge zur Verfügung stellen und zwar entsprechend der Eingruppierung in einen Pflegegrad. Die Eingruppierung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Diese beauftragt den "Medizinischen Dienst", der im Rahmen eines Hausbesuches die Pflegebedürftigkeit überprüft und einen Pflegegrad festgelegt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Nach Eingruppierung werden von der Pflegekasse entsprechend des Pflegegrades folgende Sachleistungsbeträge zur Verfügung gestellt.



Pflegegrad 1:
Pflegegrad 2:
Pflegegrad 3:
Pflegegrad 4:
Pflegegrad 5:
Betrag €

125,00 €
761,00 €
1.432,00 €
1.778,00 €
2.200,00 €










Welcher Bedarf und welche Einzelleistungen bei Ihnen notwendig bzw. sinnvoll sind, sprechen wir mit Ihnen genau ab.

Sind die Leistungen der Pflegekasse einmal nicht ausreichend, um Ihre optimale Versorgung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Diese Möglichkeit wird von uns schon beim Aufnahmegespräch erläutert und erklärt. Entsprechende Anträge werden von uns vorbereitet und gestellt.

Verhinderungspflege


Möchten Sie als Pflegeperson einmal von der Pflege ausspannen, sich mal wieder wie früher mit Freunden treffen? Kein Problem. Im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen wir die Pflege stunden- oder tageweise und rechnen diese Leistungen bis zu einem Jahresbetrag von 1.612,00 Euro bzw. auf Antrag sogar 2.418,00 Euro mit der Pflegekasse ab.

Betreuung und Entlastung


Ab Pflegegrad 2 hat jeder einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125,00 Euro.