
03.11.2020
wie Sie wissen, stehen Ihnen bei Genehmigung ab einen Pflegegrad 2 vielschichtige Hilfen zur Verfügung. Eine Leistung die oft in Vergessenheit gerät ist die sogenannte Verhinderungspflege. Neben dem Pflegegeld oder der Sachleistung durch den Pflegedienst, den Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € in Sachleistungsform, können sie noch pro Kalenderjahr einen Betrag in Höhe von maximal 2418, 00 € für die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Nicht genutzte Beträge verfallen zum 31.12., beginnen dann wieder zum 01.01. eines Jahres. Bitte lassen sie bei ihrer Pflegekasse unkompliziert prüfen, welches Kontingent noch offen steht. Die Verhinderungspflege verfallen zu lassen wäre schade, denn wir bieten ihnen eine Fülle an zusätzlicher Unterstützung dafür an.
Hier unser Angebot:
Zusätzliche Pflegeleistungen – Erhöhung der täglichen oder wöchentlichen Einsätze zur Entlastung ihrer Angehörigen, gerade in der jetzigen Zeit
Begleitdienst – z.B. bei Arztbesuchen, Friseurterminen, Familientreffen etc.
Aktivierung – durch Spaziergänge oder den Besuch des wohnortnahen Wochenmarktes
Einkaufen – gemeinsam oder durch den Pflegedienst, wir schreiben gemeinsam mit ihnen eine Bestellliste und kümmern uns um die Beschaffung zu ihnen nach Hause
Hilfen im Haushalt – Reinigung der Wohnung, Fenster putzen, Wäsche
waschen und bügeln, Schränke reinigen und sortieren, Müll entsorgen
Organisation von Rezepten – Aufnahme des Bestand von Medikamenten und
Hilfsmitteln, Bestellung beim Arzt, Abholung in der Apotheke, Lieferung der Bestellung
Stundenweise Betreuung – der Pflegebedürftigen Person zur Entlastung
der Pflegenden Angehörigen (in dieser Zeit kann natürlich auch der Haushalt gereinigt werden)
Hausmeisterservice – Einfache handwerkliche Tätigkeiten
Wir freuen uns, wenn wir ihr Interesse geweckt haben und sie individuell beraten dürfen.
Ihr Pflegedienst Hübenthal - Team
Hören Sie unsere Radiospots an!
Verhinderungspflege - Ansprüche verfallen am 31.12.2020!
Sehr geehrte Damen und Herren,wie Sie wissen, stehen Ihnen bei Genehmigung ab einen Pflegegrad 2 vielschichtige Hilfen zur Verfügung. Eine Leistung die oft in Vergessenheit gerät ist die sogenannte Verhinderungspflege. Neben dem Pflegegeld oder der Sachleistung durch den Pflegedienst, den Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € in Sachleistungsform, können sie noch pro Kalenderjahr einen Betrag in Höhe von maximal 2418, 00 € für die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Nicht genutzte Beträge verfallen zum 31.12., beginnen dann wieder zum 01.01. eines Jahres. Bitte lassen sie bei ihrer Pflegekasse unkompliziert prüfen, welches Kontingent noch offen steht. Die Verhinderungspflege verfallen zu lassen wäre schade, denn wir bieten ihnen eine Fülle an zusätzlicher Unterstützung dafür an.
Hier unser Angebot:
Zusätzliche Pflegeleistungen – Erhöhung der täglichen oder wöchentlichen Einsätze zur Entlastung ihrer Angehörigen, gerade in der jetzigen Zeit
Begleitdienst – z.B. bei Arztbesuchen, Friseurterminen, Familientreffen etc.
Aktivierung – durch Spaziergänge oder den Besuch des wohnortnahen Wochenmarktes
Einkaufen – gemeinsam oder durch den Pflegedienst, wir schreiben gemeinsam mit ihnen eine Bestellliste und kümmern uns um die Beschaffung zu ihnen nach Hause
Hilfen im Haushalt – Reinigung der Wohnung, Fenster putzen, Wäsche
waschen und bügeln, Schränke reinigen und sortieren, Müll entsorgen
Organisation von Rezepten – Aufnahme des Bestand von Medikamenten und
Hilfsmitteln, Bestellung beim Arzt, Abholung in der Apotheke, Lieferung der Bestellung
Stundenweise Betreuung – der Pflegebedürftigen Person zur Entlastung
der Pflegenden Angehörigen (in dieser Zeit kann natürlich auch der Haushalt gereinigt werden)
Hausmeisterservice – Einfache handwerkliche Tätigkeiten
Wir freuen uns, wenn wir ihr Interesse geweckt haben und sie individuell beraten dürfen.
Ihr Pflegedienst Hübenthal - Team
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